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Hilfe

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu uns und unseren Dienstleistungen.

Allgemeine Fragen

1. Wer ist Inforeform?
Wir sind ein Dienstleister, der sich mit dem Vertrieb von Adressrecherche unbekannt verzogener Kunden und Schuldner, sowie dem Vertrieb von Bonitätsdaten beschäftigt. Wir bieten Ihnen Auskünfte für verschiedene Kundenzwecke, egal ob Sie Vertrauen aufbauen wollen, oder was Sie über Ihren Kunden, Schuldner, etc. wissen wollen. Wir recherchieren über diverse Datenbanken der Euro Pro Gesellschaft für Data Processing mbH, so dass unsere Erfolgsquote generell sehr hoch liegt. Pro Jahr werden mehr als eine Million Einwohnermeldeamtanfragen durchgeführt und jährlich ca. 2,5 Millionen Anschriften und Auskünfte über Unternehmen ermittelt.
2. Welcher Personenkreis kann ermittelt werden?
Wir ermitteln Privatpersonen und Personen im In-/ und Ausland, wobei wir mit Partnerunternehmen im europäischen Ausland und den dort ansässigen Behörden und Datenbanken kooperieren.
3. Ich suche eine alte Bekannte/-n, geht das?
Ermittlungen von Privatpersonen ohne berechtigtes Interesse dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgenommen werden.
4. Wie kann ich Inforeform Aufträge erteilen?
Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie direkt im Internet Ihre Aufträge erteilen.
5. Was passiert wenn ich einen Auftrag online erteilt habe?
Nach dem wir unsere Ermittlungen abgeschlossen haben, erhalten sie von uns eine Benachrichtigung per e-Mail. Sobald sie ihre Benachrichtigung erhalten haben, können sie sich mit ihren Zugangsdaten einloggen. Sodann ist es ihnen möglich das Ermittlungsergebnis anzusehen, auszudrucken oder zu archivieren.
6. Wie erfolgt die Bezahlung der Dienstleistungen?
Sie erhalten am Monatsende eine Sammelrechnung via e-Mail, oder falls erwünscht auch auf dem Postweg. Grundsätzlich ist eine Lastschrifteinzugsermächtigung für unsere Dienstleistungen vorgesehen.
7. Ich bin Rechtsanwalt und benötige die Kosten je Ermittlung für jeden einzelnen Mandanten, und nicht als Sammelrechnung. Ist das möglich?
Sie können sich die Ermittlungsergebnisse ausdrucken, diese beinhalten alle relevanten Informationen pro Einzelfall.
8. Ich möchte einen Kunden ermitteln lassen, dieser nennt sich "Harkins Änderungsschneiderei". Ich weiß jedoch nicht ob ich eine Privatpersonen- oder Firmenermittlung vornehmen soll. Was empfehlen sie mir?
Eine Entscheidung zwischen einer Firma und Privatperson ist von vornherein unabdingbar. In einem solchen Fall würden wir eine Anschriftenrecherche vor Ort empfehlen, um Fehlermittlungen zu vermeiden. Eine Ermittlung hinsichtlich des Eigentümers/Geschäftsführers ist meist vielversprechend.
9. Wieso werden die Auskünfte der Einwohnermeldeämter noch mal geprüft?
Die Auskünfte der Einwohnermeldeämter sind nicht immer verwertbar. Die Person, die ermittelt werden soll, mag dort zwar gemeldet sein, ist jedoch in vielen Fällen dort nicht wohnhaft, so dass es zu Postretouren kommt.
10. Erfährt der Kunde/Schuldner, wer Auftraggeber der Adressermittlung ist?
Da unsere Auftraggeber nicht genannt werden, sind alle Ermittlungen völlig anonym.
11. Ich habe eine Reklamation, was kann ich tun?
Wenden Sie sich bitte an uns mit einer kurzen e-Mail oder einem Fax. Oder rufen Sie uns an.
Hotline Adressermittlung
Telefon: 06086 3988-0
Telefax: 06086 3988-11
eMail: info@europro.de
Hotline Bonitätsprüfung
Telefon: 0800-2020002
Fax: 0800-2020003
eMail: info@europro-bonitaet.de
12. Sie überprüfen auch Bankverbindungen, ist es auch erlaubt diese zu ermitteln?
Die Ermittlung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Wir überprüfen nur vorhandene, bekannte Bankverbindungen auf deren Aktualität. So können sie beispielsweise erfolglose Kontenpfändungen vermeiden.
13. Was hat es mit der Servicepauschale auf sich?
Für die Bereitstellung unserer System erheben wir eine Servicepauschale von 20,- Euro p.a. (zzgl. 19,00% Mehrwertsteuer).
Diese Pauschale wird für Anschriftenermittlung, Bonitätsprüfung und Telefonnummernrecherche jeweils gesondert berechnet.
Wie kann ich kündigen?
Sie möchten einen unserer Services nicht länger nutzen? Hier können Sie ihn ganz einfach kündigen.

Datenschutz

1. Ist das datenschutzrechtlich erlaubt?
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist die Übermittlung von Daten nur zulässig, wenn der Dritte dem die Daten übermittelt werden sollen, ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft macht. Ein berechtigtes Interesse besteht, wenn Gründe dargelegt werden können, und es ausgeschlossen erscheint, dass mit der Auskunft unzulässige Zwecke verfolgt werden, wie beispielsweise vor einem Vertragsschluss. Aber auch die Mahnung, Mahnbescheid oder Vollstreckung garantieren ein berechtigtes Interesse. Als zugelassenen Auskunftei dürfen Daten bei berechtigtem Interesse erhoben und gespeichert werden.
2. Wie sicher sind meine Daten?
Die Sicherheit entspricht dem Homebanking Standard, und die Daten werden verschlüsselt.
3. Ist Inforeform berechtigt Daten zu speichern, bzw. wann werden diese gelöscht?
Wir unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen. Wir sind verpflichtet Daten zu Nachweiszwecken für unsere Kunden über einen Zeitraum von 5 Jahren zu speichern. Unsere Mitarbeiter sind gemäß 5 BDSG zum Datengeheimnis verpflichtet.

Anschriftenermittlung

1. Was bedeutet die "3-Stufigkeit" des Anschriftenrecherche-Verfahrens? Und was muss ich zahlen?
Konnte bereits in der Rechercheebene 1 die neue Adresse und Telefonnummer Ihres Kunden heraus gefunden werden, besteht keine Notwendigkeit mehr für die zweite Rechercheebene, so dass die Kosten nur 4,70 Euro betragen. Nur bei Nichterfolg der Stufe 1, wird in Stufe 2 (gegebenenfalls in Stufe 3 ) weiterermittelt. Sollten zum Beispiel die Ermittlungen in Stufe eins und zwei erfolglos verlaufen, so geht die Ermittlung automatisch und kostenfrei in Stufe 3, so dass Sie die Kosten von Rechercheebene 3 zu tragen haben.
2. Wie lange dauert es bis sie die Stufen abgearbeitet haben?
Die Ermittlungszeit beträgt eine Woche bis zwei Wochen. Dies liegt daran, weil die Zustellbarkeitsprüfung einige Zeit in Anspruch nimmt, und die Behördenanfragen unterschiedlich lange dauern. Die reine Abarbeitung der Adressrecherchestufen dauert ca. 36 Stunden.
3. Wie hoch ist die Erfolgsquote der Anschriftenrecherche?
Die Erfolgswahrscheinlichkeit liegt in der 1. Stufe bei ca. 15 %, in der 2. Stufe bei 30 % und in der 3. Stufe bei 35 % bis 50%. Die Erfolgsquote schwankt nach dem Alter der Alt-Anschrift des Kunden/Schuldners und ist auch abhängig vom Portfolio.
4. Wie wird die Zustellbarkeit geprüft im Rahmen der Adressrecherche?
Es hat sich hierbei ein mehrstufiger Prozess etabliert. In den meisten Fällen wird eine schriftliche Zustellbarkeitsprüfung durchgeführt. Dies bedeutet, dass ein frankierter Brief an die neue Adresse des Kunden/Schuldners gesandt wird. Erhalten wir den Brief innerhalb einer bestimmten Frist nicht zurück, so gilt die neue Anschrift als zustellbar.
5. Ist die Angabe eines Geburtsdatums zwingend notwendig?
Nein, nicht zwingend notwendig, aber hilfreich. Wir empfehlen unseren Kunden immer das Geburtsdatums mitzuteilen um Namensverwechselungen zu vermeiden.
6. Was machen sie mit den nicht ermittelnden Fällen?
Wenn alle Datenbankrecherchen und die Einwohnermeldeamtanfrage negativ verlaufen sind, bieten wir dann ein weiteres Produkt an, die sogenannte "Anschriftenrecherche vor Ort". Darunter versteht man die telefonische Recherche vor Ort auf Basis der zuletzt bekannten Anschrift.
7. Sie bieten die "Anschriftenrecherche Europa und Österreich", warum diese Unterscheidung?
Diese unterschiedlichen Recherchemöglichkeiten ergeben sich, weil es in Österreich ein zentrales Melderegister gibt, welches so in anderen europäischen Ländern nicht existiert. Aus diesem Grunde liegt die Erfolgswahrscheinlichkeit für die Ermittlung einer neuen Adresse in Österreich bei ca. 80 Prozent.

Anschriftenermittlung vor Ort

Ich habe bereits versucht einen Kunden über eine Einwohnermeldeamtanfrage zu ermitteln, welchen Service können Sie mir dann noch empfehlen?
Wenn die von ihnen ermittelte Anschrift nicht älter als 6-8 Monate alt ist, empfiehlt sich eine "Anschriftenermittlung vor Ort".

Erben-/Arbeitgeberermittlung

1. Sie ermitteln auch Erben, wie machen sie das? Wie lange dauert das?
Wir erheben zunächst Melderegisterauskunft um Sterbedatum ,-ort, etc. zu erfahren. Im Anschluss prüfen wir über das zuständige Nachlassgericht ob Erben vorhanden sind. In der Regel 14-40 Tage.
2. Sie ermitteln Arbeitgeber, wie funktioniert das?
Dies geschieht durch spezialisierte Ermittler. Sie nehmen Umfeldbefragungen am Wohnort der jeweiligen Person vor. In der Regel dauert die Arbeitgeberrecherche ca. 14 Tage.

Firmenermittlung

1. Firmenermittlung, wie machen sie das?
Wir ermitteln auf der Basis von Eigenbeständen und durch Abgleich externer Unternehmen. Wir führen auch Gewerbeamtsanfragen durch.
2. Wie lange dauert eine Firmenermittlung?
In der Regel zwischen 7 und 14 Tagen.
3. Ich habe von Ihnen eine neue Adresse für meinen Kunden durch die Firmenermittlung erhalten. Woher weiß ich, welche Zahlungsmoral der besagte Kunde hat, bzw. ob evtl. eine Insolvenz bevorsteht?
Aus diesem Grunde liefern wir Ihnen neben der neuen Anschrift auch Bonitätsprüfungen mit, um auf eine bevorstehende Insolvenz aufmerksam zu machen.

Langzeitermittlung

Sie bieten eine "Langzeitrecherche" an, was ist das und wie ist die Erfolgsquote?
Die "Langzeitrecherche" ist geeignet, wenn alle bisherigen Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (Datenbankrecherche und Einwohnermeldeamtanfrage) und keine neue Adresse ermittelt werden konnte. Falls sie keine "Anschriftenermittlung vor Ort" aus Kostengründen gemacht haben, oder diese erfolglos geblieben ist, bleibt die Möglichkeit die gesuchte Person in unseren Überwachungsbestand aufzunehmen. Diese Datenbank wird regelmäßig mit anderen Datenbanken abgeglichen, so dass früher oder später die gesuchte Person ermittelt werden kann. Zu erwähnen ist noch, dass es sich hierbei um eine erfolgsorientierte Ermittlung handelt. Wenn wir die gesuchte Person ermitteln, dann berechnen wir Ihnen 8,50 Euro. Die Erfolgsquote liegt bei 20 %.

InfoReform UG (haftungsbeschränkt) | Im Bangertsfeld 14 | 63589 Linsengericht | Fon 06051-8283959 | Fax 8858515